Ein effizient und rechtskonform durchgeführtes Genehmigungsverfahren spart Kosten und vor allen Dingen Zeit. Anlagen im Abfall- und Energiebereich bedürfen in der Regel einer Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG), welche sowohl die Baugenehmigung als auch eine Betriebserlaubnis beinhaltet. Je nach Anlagenkonzeption und ‑größe nehmen auch Abfall‑, Bau‑, Dünge‑, Umwelt‑, Veterinär- Wasser- und Arbeitsrecht Einfluss auf die Ausgestaltung der Anlage und der Genehmigungsunterlagen sowie das durchzuführende Verfahren.
Wir begleiten Sie durch das komplexe Genehmigungs- bzw. Anzeigeverfahren und erstellen die erforderlichen Unterlagen. Unsere fundierten Kenntnisse der rechtlichen Grundlagen und unsere Erfahrungen in vielen Bundesländern durchgeführten Verfahren kommen Ihnen dabei zugute.
Unsere Leistungen
- Beratung über Genehmigungsart und ‑umfang
- Beratung und Begleitung bei Abstimmungsterminen mit den Fachbehörden
- Erstellung der erforderlichen Antragsunterlagen nach den gesetzlichen, bundesland- und behördenspezifischen Anforderungen
- Koordination und Begleitung der Erstellung notwendiger und geforderter Fachgutachten, wie beispielsweise Immissionsprognosen für Geruch und Lärm
- Vorbereitung und Teilnahme an Öffentlichkeitsterminen, auch bei Erörterungsterminen im Rahmen eines Verfahrens mit Öffentlichkeitsbeteiligung
- Bearbeitung der behördlichen und öffentlichen Einwendungen
- Unterstützung bei der Abarbeitung und Umsetzung der gesetzlichen und behördlichen Genehmigungsauflagen (Nebenbestimmungen)