ReFoPlan 2021 — Ermittlung der Lebensmittelabfälle in Deutschland im Jahr 2020, Erfüllung der Berichtspflicht gegenüber der EU-Kommission im Jahr 2022 und Ableitung von Handlungsempfehlungen
Projektbeschreibung
Gemäß der EU-Abfallrahmenrichtlinie (Richtlinie 2008/98/EG) sollen Lebensmittelabfälle (LMA) verringert werden. Aufgrund dieser rechtlichen Bestimmungen musste Deutschland seiner erstmaligen Berichtspflicht zu LMA ab dem Berichtsjahr 2020 zum 30.06.2022 nachkommen und danach weiterhin jährlich die Masse der entstandenen LMA erfassen und der EU-Kommission berichten.
Dem Statistischen Bundesamt (StBA) obliegt die Berichtspflicht. Gemäß dem Delegierten Beschluss (EU) 2019/1597 umfasst die Berichterstattung mindestens die Abfallcodes aus dem europäischen Abfallverzeichnis für Abfallarten, die in der Regel auch Lebensmittelabfälle umfassen. Das StBA baut für die jährliche Berichterstattung ein Monitoring für Lebensmittelabfälle (MLMA) auf.
Das Auftragnehmer-Konsortium wurde mit der Bestimmung der Abfallkoeffizienten, das heißt, den Massenanteilen der Lebensmittelabfälle in den jeweiligen Abfallströmen, beauftragt. Die Berichterstattung orientiert sich an den fünf Stufen der Lebensmittelwertschöpfungskette:
- Stufe 1: Primärerzeugung
- Stufe 2: Verarbeitung und Herstellung
- Stufe 3: Lebensmitteleinzelhandel und anderen Formen des Vertriebs von Lebensmitteln
- Stufe 4: Gaststätten und Verpflegungsdienstleistungen
- Stufe 5: Endverbrauch aus privaten Haushalten
Ergänzend wurden die über die Heimkompostierung verwerteten LMA abgeschätzt.
Leistungen und Datengrundlage
- Sekundäruntersuchungen für Hausmüll und Bioabfall; statistische Auswertungs- und Hochrechnungsmethode analog der Bundesweiten Hausmüllanalyse (2020)
- Literaturauswertungen und eigene Abschätzungen
- Aufbereitung und Aktualisierung von statistischen Bezugsgrößen
- Verbands- oder Unternehmensbefragungen der Entsorgungswirtschaft mithilfe eines Online-Fragebogen (für die Stufen 1 — 4)
- Einbeziehung von Daten aus den Dialogforen für die Stufen 1 — 3
- Empfehlungen für die künftige Berichterstattung
- Handlungsempfehlungen zur Reduzierung von LMA
Projektdaten
Auftraggeber: Statistisches Bundesamt (Destatis), Wiesbaden (FKZ 3721 34 309 0)
Zeitraum: 2021–2022
in Kooperation mit: ARGUS GmbH, Berlin; Universität Stuttgart / ISWA; INFA GmbH, Ahlen