Abfall / Aktuelles

Fortschreibung des Abfallwirtschaftsplans Hessen 2027

- Siedlungsabfälle und industrielle Abfälle –

Das Wit­zen­hau­sen-Insti­tut ist vom Hes­si­sches Minis­te­ri­um für Land­wirt­schaft und Umwelt, Wein­bau, Fors­ten Jagd und Hei­mat, 92Wiesbaden mit der Fort­schrei­bung des Abfall­wirt­schafts­plans Hes­sen für Sied­lungs­ab­fäl­le und indus­tri­el­le Abfäl­le beauf­tragt wor­den. Die Län­der sind nach § 31 Kreis­lauf­wirt­schafts­ge­setz (KrWG) ver­pflich­tet, min­des­tens alle sechs Jah­re ihre Abfall­wirt­schafts­plä­ne aus­zu­wer­ten und bei Bedarf fort­zu­schrei­ben. Der Plan gilt für die Bewirt­schaf­tung von Abfäl­len im Land Hes­sen. Bei der Dar­stel­lung des Bedarfs sind künf­ti­ge, inner­halb eines Zeit­raums von min­des­tens zehn Jah­ren zu erwar­ten­de Ent­wick­lun­gen zu berück­sich­ti­gen.