Projektbeschreibung
Öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger (örE) können gemäß § 22 Abs. 4 Verpackungsgesetz ein Mitbenutzungsentgelt von den dualen Systemen für die Miterfassung von Altpapierverpackungen über das kommunale Sammelsystem verlangen. Grundlage für die Berechnung der Mitbenutzungsentgelte kann der Gewichts- oder der Volumenanteil sein.
Daher wurden von 2018 bis 2023 in 25 Städten und Landkreisen detaillierte Analysen des separat erfassten Altpapiers durchgeführt. Schwerpunkt der Untersuchungen war die Ermittlung der massen- und volumenprozentualen Anteile der im Altpapier enthaltenen kommunalen Papiere und Verpackungspapiere. Zudem wurde der Fremdstoffanteil im PPK-Sammelgemisch erhoben.
Der Ermittlung der individuellen Zusammensetzung des Altpapiers in den Landkreisen und Städten kommt als Grundlage zur Abstimmung mit den Systemen eine besondere Bedeutung zu.
Bei einer Gegenüberstellung der bei den untersuchten öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern ermittelten Zusammensetzung des Altpapiers zeigten sich – in Abhängigkeit von den jeweiligen Rahmenbedingungen – mitunter deutliche Unterschiede. Daraus resultieren hohe Spannbreiten der Anteile kommunaler PPK und PPK-Verpackungen sowohl bei der massen- als auch bei der volumenprozentualen Zusammensetzung.
Leistungen
- Probenahme und Analyse des über die PPK-Tonnen erfassten Altpapiers aus drei repräsentativen Bebauungsstrukturen
- Probenahme und Analyse des über andere relevante Systeme (Wertstoffhöfe, Depotcontainer, Bündelsammlung) erfassten Papiers
- Ermittlung des kommunalen und des Verpackungsanteils, Ermittlung des Fremdstoffanteils (massen- und volumenprozentual)
- Fotodokumentation
- Gegenüberstellung der Ergebnisse mit Ergebnissen vergleichbarer Gebietsstrukturen aus dem Benchmarking-Pool der Witzenhausen-Institut GmbH
Projektdaten
Auftraggeber: 25 Städte, Landkreise, kreisfreie Städte, Zweckverbände
Zeitraum: 2018 bis 2023