AGB für die Buchung von Tagungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Buchung von Tagungen

§ 1 Geltungsbereich

 Die­se All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen regeln das Ver­trags­ver­hält­nis zwi­schen dem Teil­neh­mer von Tagun­gen (im Fol­gen­den Teil­neh­mer) und der Wit­zen­hau­sen-Insti­tut für Abfall, Umwelt und Ener­gie GmbH (nach­fol­gend WI GmbH) als Ver­an­stal­ter.

Für die Geschäfts­be­zie­hung gel­ten aus­schließ­lich die nach­fol­gen­den Bedin­gun­gen in ihrer jeweils zum Zeit­punkt der Buchung gül­ti­gen Fas­sung. Abwei­chen­de All­ge­mei­ne Geschäfts­be­din­gun­gen von Teil­neh­mern gel­ten nicht.

§ 2 Anmeldung

Die Anmel­dung muss schrift­lich (Online oder E‑Mail) erfol­gen. Nach dem Ein­gang der Anmel­dung erhal­ten die Teil­neh­mer eine Anmel­de­be­stä­ti­gung, die Ein­tritts­kar­te sowie eine Rech­nung. Ein­zel­ne Tei­le der Ver­an­stal­tung kön­nen nur gebucht wer­den, wenn dies im Tagungs­pro­gramm aus­drück­lich ange­ge­ben ist.

§ 3 Teilnehmerbetrag

Der Teil­nah­me­be­trag ent­spricht dem im Tagungs­pro­gramm bzw. in der Anmel­dung ange­ge­be­nen Preis pro Per­son und Ver­an­stal­tung. Alle Prei­se ver­ste­hen sich zzgl. MwSt.

In der Regel gibt es drei Preis­ka­te­go­rien (Fir­men, Behörden/Hochschulen und Stu­die­ren­de). Stu­die­ren­de haben der Anmel­dung eine gül­ti­ge Imma­tri­ku­la­ti­ons­be­schei­ni­gung bei­zu­le­gen.

§ 4 Leistungen

• Teil­nah­me an der gebuch­ten Ver­an­stal­tung
• Tagungs­un­ter­la­gen und Tagungs­band
• Online-Zugriff auf den Teil­neh­mer­be­reich der WI-Tagung-App
• Mit­tags­im­bis­se (und Pau­sen­ge­trän­ke falls vor­ge­se­hen)
• Teil­nah­me am Gesel­li­gen Abend

Ände­run­gen im Pro­gramm sind vor­be­hal­ten.

§ 5 Zahlung

Alle genann­ten Prei­se sind Net­to­prei­se zzgl. der bei Rech­nung­s­tel­lung gül­ti­gen MwSt.

Rech­nun­gen sind inner­halb von 14 Tagen nach Rech­nungs­er­halt ohne Abzug zahl­bar. Die Rech­nungs­num­mer sowie der Name des Teil­neh­mers sind bei der Über­wei­sung anzu­ge­ben.

§ 6 Stornierung

Bei schrift­li­che Abmel­dung bis 28 Tage (Ein­gangs­da­tum) vor der Tagung wird in der Regel eine Bear­bei­tungs­ge­bühr von 50,- € (zzgl. MwSt.) erho­ben. Danach wird der vol­le Teil­nah­me­be­trag berech­net. Eine Erstat­tung des Teil­nah­me­be­trags ist nicht mög­lich, im Ver­hin­de­rungs­fall ist die Anmel­dung jedoch auf eine Ersatz­per­son über­trag­bar.

§7 Hinweis

Bild‑, Ton- und sons­ti­ge Auf­nah­men sowie Spei­che­run­gen auf elek­tro­ni­schen und digi­ta­len Medi­en usw. über Inhal­te der Ver­an­stal­tung dür­fen von den Teil­neh­men­den nur mit vor­he­ri­ger schrift­li­cher Zustim­mung des Ver­an­stal­ters durch­ge­führt wer­den. Rech­te Drit­ter, ins­be­son­de­re eigentums‑, leis­tungs­schutz- und urhe­ber­recht­li­cher Art, sind von­sei­ten der Teil­neh­men­den unbe­dingt zu beach­ten.

§ 8 Salvatorische Klausel

Soll­ten ein­zel­ne Bestim­mun­gen die­ser all­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen ganz oder teil­wei­se nicht rechts­wirk­sam sein oder ihre Rechts­wirk­sam­keit spä­ter ver­lie­ren, so wird hier­durch die Gül­tig­keit der all­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen ansons­ten nicht berührt. An die Stel­le der unwirk­sa­men Bestim­mun­gen tre­ten dann die gesetz­li­chen Bestim­mun­gen. Das glei­che gilt, soweit die all­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen eine nicht vor­her­ge­se­he­ne Lücke auf­wei­sen.

Es gilt deut­sches Recht. Der Gerichts­stand ist Wit­zen­hau­sen.