- Siedlungsabfälle und industrielle Abfälle –

Das Witzenhausen-Institut ist vom Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten Jagd und Heimat, 92Wiesbaden mit der Fortschreibung des Abfallwirtschaftsplans Hessen für Siedlungsabfälle und industrielle Abfälle beauftragt worden. Die Länder sind nach § 31 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) verpflichtet, mindestens alle sechs Jahre ihre Abfallwirtschaftspläne auszuwerten und bei Bedarf fortzuschreiben. Der Plan gilt für die Bewirtschaftung von Abfällen im Land Hessen. Bei der Darstellung des Bedarfs sind künftige, innerhalb eines Zeitraums von mindestens zehn Jahren zu erwartende Entwicklungen zu berücksichtigen.


